Weimar: Demokratie und Republik

Die am 11. August 1919 von der Nationalversammlung in Weimar verabschiedete Verfassung etabliert in Deutschland die erste parlamentarische Demokratie. Die Verfassung ist mit ihrem Grundrechteteil eine der weltweit fortschrittlichsten. Das Wahlrecht wird grundlegend neu geregelt: Allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen in ganz Deutschland lösen das Dreiklassenwahlrecht der konstitutionellen Monarchie des Kaiserreichs ab. Erstmals dürfen auch Frauen wählen.

Zu den neuen demokratischen Verhältnissen bekennen sich uneingeschränkt die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die katholische Zentrumspartei (Zentrum) und die linksliberale Deutsche Demokratische Partei (DDP). Dagegen bekämpfen republikfeindliche Gruppierungen und Parteien aus den extremen rechten und linken politischen Lagern die Republik in den Anfangsjahren mit Morden, Putsch- und Aufstandsversuchen.

Viele Menschen in Deutschland stehen der Demokratie skeptisch oder ablehnend gegenüber. Dazu tragen die harten Bedingungen des Versailler Friedensvertrages von 1919 und die wirtschaftliche Unsicherheit bei. So wachsen die Unzufriedenheit und der Einfluss völkischnationaler Kräfte. Dagegen wollen sich republiktreue Kräfte organisieren.

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