Für die Verfassung!

Die Weimarer Republik beginnt mit der Unterzeichnung der Verfassung am 11. August 1919 durch Reichspräsident Friedrich Ebert. Seit 1921 wird dieser Tag als Nationalfeiertag begangen, ohne jedoch als gesetzlicher Feiertag festgelegt zu werden. Am Verfassungstag finden regelmäßig offizielle Feierstunden der Reichsregierung statt. Auf Länderebene ist der 11. August seit 1923 in Baden und seit 1929 in Hessen gesetzlicher Feiertag. In Bayern dagegen wird am Nationalfeiertag das Schmücken öffentlicher Gebäude mit den Nationalfarben sogar verhindert.

Das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold will eine demokratische und republikanische Staatsgesinnung in der Bevölkerung verankern. Ein zentrales Element sind Feiern zum 11. August als Verfassungstag. In wechselnden Städten veranstaltet das Reichsbanner aus diesem Anlass zentrale Verfassungsfeiern, erstmals 1924 in Weimar, später in Nürnberg, Leipzig, Frankfurt am Main, Berlin und Koblenz.

Begleitet von eigenen Musikkapellen finden Festakte, Festzüge und öffentliche Kundgebungen mit prominenten Rednern statt. Zeitgleich zur zentralen Feier des Bundesvorstands organisieren unzählige Gau-, Kreis-, Bezirks- und Ortsverbände in der gesamten Republik öffentliche Verfassungsfeiern. Diese sind häufig von einem Unterhaltungsprogramm umrahmt, um möglichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu gewinnen.

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