Bernhard Weiß

30. Juli 1880 Berlin
29. Juli 1951 London

Aus einer liberalen jüdischen Familie stammend, gehört der promovierte Jurist Bernhard Weiß zu den wenigen republikanisch gesinnten höheren Polizeibeamten, die systematisch gegen politisch motivierte Rechtsbrüche vorgehen. Bereits zum Ende der Kaiserzeit im Berliner Polizeipräsidium in leitender Funktion tätig, modernisiert er die Polizeiarbeit. Während der Weimarer Republik macht er dort Karriere und wird 1927 Vize-Polizeipräsident und damit zweiter Mann der wichtigsten Verwaltungsbehörde in Deutschland. Er ist Mitglied der liberalen Deutschen Demokratischen Partei und als überzeugter Republikaner auch Mitglied im Reichsbanner.

Nicht nur als Verfechter demokratischer Werte, sondern auch als Jude ist Weiß den Anfeindungen der Nationalsozialisten ausgesetzt. Joseph Goebbels, seit 1927 in Berlin aktiv, überzieht ihn in steigendem Maße mit antisemitischen Beleidigungen. Weiß setzt sich dagegen in Dutzenden Verfahren juristisch erfolgreich zur Wehr. 1930 verfasst er zusammen mit drei anderen Berliner Juristen ein an die Reichsanwaltschaft gerichtetes Gutachten für ein Verbot der NSDAP, das jedoch folgenlos bleibt.

Im Rahmen des Preußenputsches am 20. Juli 1932 wird Bernhard Weiß seines Amtes als stellvertretender Polizeipräsident enthoben und kurzzeitig inhaftiert. Anfang März 1933 gelingt es dem Familienvater buchstäblich in letzter Minute, sich einer Verhaftung durch die SA zu entziehen. Zunächst flüchtet er nach Prag, später nach London.

Nach Kriegsende hindert ihn eine schwere Erkrankung daran, in seine Heimatstadt Berlin zurückzukehren.

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