Hermann Tempel
29. November 1889 Ditzum
27. November 1944 Oldenburg in Oldenburg
Wie sein Vater wird Hermann Tempel Volksschullehrer. 1924 tritt er eine Stelle in Leer an. Im gleichen Jahr wird der Sozialdemokrat in das dortige Kommunalparlament gewählt. Zugleich wird er Mitglied des Magistrats. Im folgenden Jahr zieht er als Abgeordneter in den Reichstag ein, dem er bis 1933 angehört. Im Reichsbanner engagiert er sich für die Errungenschaften der Weimarer Verfassung. Bei zahlreichen Veranstaltungen tritt er als mitreißender Redner auf, in den letzten Jahren jedoch immer häufiger mit einem vom Reichsbanner gestellten Saalschutz oder unter Polizeischutz.
1933 in Leer von einem Polizisten gewarnt, entzieht er sich der Gestapo durch eine Flucht in die Niederlande. Im Exil arbeitet er in Emigrantengruppen an politischen Schriften mit, die heimlich nach Deutschland eingeschmuggelt werden. Nach der Besetzung der Niederlande durch die deutsche Wehrmacht im Mai 1940 kann sich Tempel zunächst einige Zeit verstecken, wird von der Gestapo schließlich jedoch festgenommen und nach Deutschland gebracht. Dort verurteilt ihn das Oberlandesgericht Hamm am 4. Juli 1941 wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu zwei Jahren Gefängnishaft. Mehrere Gnadenersuche werden abgewiesen, so dass er erst am 6. Dezember 1942 aus dem Gefängnis Wolfenbüttel entlassen wird.
Mit einem Zuzugsverbot für Ostfriesland belegt, zieht er zunächst nach Berlin und rund ein Jahr später nach Oldenburg. Durch Misshandlungen und körperliche Entbehrungen während der Haft gesundheitlich bereits äußerst geschwächt, erkrankt Hermann Tempel schwer und stirb wenige Monate vor dem Ende der NS-Herrschaft.