Günther Joachim

8. März 1900 Berlin
29. März 1933 Berlin

Günther Joachim stammt aus einem jüdischen Elternhaus. Der promovierte Jurist lässt sich gegen Ende der 1920er-Jahre in seiner Heimatstadt Berlin als Rechtsanwalt nieder. Er ist Mitglied im Reichsbanner, für dessen Verbandsorgane er viele Artikel zu juristischen Themen verfasst. Mehrfach vertritt er als Rechtsanwalt Angehörige des Reichsbanners in Strafverfahren mit politischem Hintergrund.

Im Zuge der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Frühjahr 1933 verschleppen Mitglieder der SA Günther Joachim zusammen mit seinem Bruder Fritz am 18. März morgens um sechs Uhr aus ihrer Wohnung. Im Universum Landes-Ausstellungs-Park in Berlin-Moabit haben sich die SA-Männer im Keller eines Restaurants ein provisorisches Lager eingerichtet, wo sie politische Gegner und missliebige Personen misshandeln. Auch Günther und Fritz Joachim müssen unmenschliche Qualen über sich ergehen lassen. Fritz Joachim wird am selben Abend schwer verletzt auf freien Fuß gesetzt. Über das Schicksal seines Bruders kann er zunächst nichts in Erfahrung bringen. Schließlich erhält die Familie die Nachricht über den Tod von Günther Joachim.

Fritz Joachim erstattet Strafanzeigenzeige. Ende Mai 1933 jedoch werden die Ermittlungen eingestellt mit Bezug auf die Verordnung des Reichspräsidenten über die Gewährung von Straffreiheit vom 21. März 1933. Hiernach wird Strafbefreiung für Straftaten gewährt, die unter anderem „im Kampf für die nationale Erhebung des deutschen Volkes“ begangen wurden. Fritz Joachim flieht 1939 nach Großbritannien. Die Mutter und eine Tante sterben 1942 im Ghetto Theresienstadt.

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