Hermann Geiswinkler


19. Juli 1932

Der 29-jährige Hermann Geiswinkler lebt in Reußendorf, einer kleinen schlesischen Ortschaft in der Nähe von Waldenburg. Als Hilfsarbeiter im Baugewerbe ist er im Deutschen Baugewerksbund gewerkschaftlich organisiert. Im Reichsbanner setzt er sich für die Errungenschaften der Weimarer Verfassung ein.

Gemeinsam mit einem Reichsbanner-Kameraden ist er nach einem Tanzvergnügen in der Nacht zum 18. Juli 1932 in Reußendorf auf dem Heimweg. Sein Begleiter ist in Reichsbanner-Uniform, Geiswinkler in Zivil. Ihnen kommen zwei Männer in SA-Uniform entgegen, die von einer politischen Veranstaltung aus dem rund 20 Kilometer entfernten Striegau zurückkehren. Zwischen den vier Männern kommt es zu einem provozierenden Wortwechsel und einem Handgemenge. Im Verlauf der Auseinandersetzung verletzt einer der beiden SA-Männer, ein 27-Jähriger aus dem Nachbarort Dittmannsdorf, Geiswinkler mit zwei Schüssen schwer. Der Schütze ist Sohn eines Gutsbesitzers und nicht nur Mitglied der SA, sondern auch der NSDAP.

Hermann Geiswinkler wird in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er am nächsten Tag stirbt. Der Schütze muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen Waffenmissbrauchs vor Gericht verantworten. Das Sondergericht Waldenburg verurteilt ihn am 8. September 1932 wegen Waffenmissbrauchs zu sechs Monaten Gefängnis. Vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolgen wird er freigesprochen da das Gericht von der Annahme ausgeht, er habe in berechtigter Notwehr gehandelt.

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