Ferdinand Friedensburg
17. November 1886 Schweidnitz/Schlesien
11. März 1972 Berlin
Unmittelbar nach dem Kapp-Lüttwitz-Putsch 1920 tritt der promovierte Jurist und Bergbauwissenschaftler Ferdinand Friedensburg in die Deutsche Demokratische Partei ein. Zunächst einige Jahre als Landrat im westpreußischen Rosenberg tätig, übernimmt er 1925 in seiner Heimatstadt Berlin das Amt des Polizeivizepräsidenten und 1927 schließlich das des Regierungspräsidenten in Kassel. Als Mitglied im Reichsbanner steigert er nach dem Preußenputsch vom 20. Juli 1932 seine Aktivitäten in der Republikschutzorganisation.
Im Zuge der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 vorzeitig in den Ruhestand versetzt, kann er seinen Lebensunterhalt als Experte für Bergbau und Bodenschätze verdienen. Die Gestapo nimmt den Familienvater 1935 mehrere Monate in Haft, da er 1928 als Regierungspräsident eine hessische NSDAP-Ortsgruppe verboten haben soll. Schließlich wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Des Weiteren strebt das NS-Regime 1940/41 vor dem Sondergericht Klagenfurt ein Verfahren wegen „Heimtücke“ gegen ihn an. Durch geschicktes Vorgehen gegen die einzige Zeugin kann Friedensburg einen Freispruch erwirken.
Nach Kriegsende ist er Mitbegründer der CDU Berlin und für die Sowjetische Besatzungszone. 1946 wird er in die Stadtverordnetenversammlung und 1950 in das Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Während der Berlinblockade vertritt er 1948 mehrere Monate lang die erkrankte Oberbürgermeisterin von Berlin Louise Schroeder. Als Berliner Abgeordneter wird er ab 1952 in den Bundestag entsandt und ist gleichzeitig Mitglied des Europäischen Parlaments.