Arnold Freymuth

28. November 1872 Mehlauken
14. Juli 1933 Paris / Frankreich

Nach einem Studium der Rechtswissenschaft macht Arnold Freymuth in Preußen als Richter Karriere, zuletzt ist er Senatspräsident beim Kammergericht Berlin. Er gehört während der Weimarer Republik zu den wenigen Juristen im Staatsdienst, die für die Errungenschaften der jungen Demokratie offensiv eintreten. So engagiert er sich in mehreren pazifistischen und republikanischen Organisationen, beispielsweise in führender Funktion in der Republikanischen Beschwerdestelle. Dieser Verein setzt sich unter anderem zum Ziel, Verstößen gegen die Weimarer Verfassung nachzugehen. Die Arbeit des Reichsbanners unterstützt Freymuth von Beginn an, indem er als Mitglied des Reichsausschusses dem Bundesvorstand beratend zur Seite steht.

Im Jahr 1918 der SPD beigetreten, ist er 1919 in Hamm kurzzeitig Stadtverordneter und wird im gleichen Jahr in die verfassunggebende Preußische Landesversammlung gewählt. Aus gesundheitlichen Gründen tritt er 1925 in den vorzeitigen Ruhestand, ist aber weiterhin als Rechtsanwalt und Notar tätig sowie als Publizist juristischer Fachliteratur.

Nicht nur als Verfechter demokratischer Werte sondern auch als Jude ist Freymuth den Anfeindungen der Nationalsozialisten ausgesetzt. Nach der Machtübernahme der NSDAP flüchtet er im Frühjahr 1933 gemeinsam mit seiner Ehefrau zunächst in die Schweiz und kurze Zeit später nach Frankreich. Unmittelbar nach der Ankunft in Paris nehmen Margarete und Arnold Freymuth sich das Leben.

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