Constantin Fehrenbach

11. Januar 1852 Wellendingen/Baden
26. März 1926 Freiburg/Breisgau

Nach dem Abitur beginnt Constantin Fehrenbach ein Studium der katholischen Theologie, bricht dieses jedoch ab, um Rechtsanwalt zu werden. Seine politische Karriere beginnt Ende des 19. Jahrhunderts.

1903 erringt er sein erstes Reichstagsmandat für die Deutsche Zentrumspartei (Zentrum). Kurz vor dem Ende des Ersten Weltkrieges wird er Präsident des Parlaments. In dieses Amt wird er im Februar 1919 auch von der Weimarer Nationalversammlung gewählt. Bei der Reichstagswahl 1920 verliert die Koalition aus SPD, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei ihre Mehrheit und Fehrenbach wird der erste Reichskanzler einer rein bürgerlichen Regierung ohne sozialdemokratische Beteiligung. Er gilt als ein Politiker, der besondere Fähigkeiten beim Ausgleich unterschiedlicher Interessen besitzt. Dennoch muss er 1921 zurücktreten, da sein Kabinett sich nicht auf eine gemeinsame Außenpolitik einigen kann. 1923 wird Fehrenbach Fraktionsvorsitzender des Zentrums im Reichstag.

Einem Parteiflügel lässt sich Fehrenbach nicht zuordnen, er zeichnet sich aber durch seine entschiedene republikanische Gesinnung aus. So unterstützt er im Jahr 1924 die Gründung des Reichsbanners und tritt kurz darauf auch selbst in den Verband ein. Spätestens ab Herbst 1924 gehört er dem Reichsausschuss an, der den Bundesvorstand des Reichsbanners berät. Im Folgejahr betont Fehrenbach beim nationalen Parteitag des Zentrums die Wichtigkeit des Reichsbanners zum Schutz der Republik vor Gruppierungen wie dem reaktionären Wehrverband Stahlhelm.

Bis zu seinem Tod ist Fehrenbach Vorsitzender der Reichstagsfraktion des Zentrums.

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