Gustav Bauer

06. Januar 1870 Darkehmen/Ostpreußen
16. September 1944 Berlin

Gustav Bauer übernimmt 1895 den Vorsitz einer von ihm mitgegründeten Gewerkschaft für Büroangestellte, bevor ihn sein Engagement 1902 nach Berlin führt. Dort macht er sich schnell einen Namen und wird 1908 zweiter Vorsitzender der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands.

1912 zieht Bauer für die SPD erstmals in den Reichstag ein. Er gehört zum rechten Parteiflügel und stimmt 1914 der Bewilligung von Kriegskrediten durch die Sozialdemokratie zu. Bauer ist ab 1919 zunächst Arbeitsminister, bevor er im selben Jahr Reichskanzler wird. In seine Amtszeit fallen die Verabschiedung der Weimarer Verfassung und die Unterzeichnung des Versailler Vertrages, obwohl er zentrale Inhalte des letzteren ablehnt.

Da er wiederholt antirepublikanische Freikorps gegen streikende Arbeiter einsetzt, drängt die Gewerkschaftsbewegung 1920 auf Bauers Rücktritt. In der Folgeregierung hat er kurzzeitig ein Ministeramt inne und ist seit 1922 einfacher Reichstagsabgeordneter. Drei Jahre später endet seine politische Karriere, da er mit einem politischen Skandal in Verbindung gebracht wird.

Das Reichsbanner unterstützt Gustav Bauer bereits ab 1924 durch seine Tätigkeit als Mitglied im Reichsausschuss, der den Bundesvorstand des Verbandes berät.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wird er 1933 wegen angeblicher Steuervergehen kurzzeitig inhaftiert, mangels Beweisen wird das Verfahren jedoch eingestellt. Nach seiner Freilassung zieht er sich ins Private zurück.

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