Freiheit, die ich meine (Republikanischer Zapfenstreich)

Komponist: Willy Kuhn (1892–1929)
Weise: Karl August Groos (1789–1861)

Das Volkslied „Freiheit, die ich meine“ basiert auf einem Gedicht Max von Schenkendorfs (1783–1817), der als Lyriker der Befreiungskriege bekannt wurde. Bereits 1813 vertonte es der Theologe und Komponist volkstümlicher Weisen Karl August Groos. Seine 1818 in der Sammlung „Deutsche Lieder für Jung und Alt“ erschienene Fassung erlangte im 19. und 20. Jahrhundert als nationales Volkslied große Popularität. Die Losung "Freiheit, die ich meine" wurde zum geflügelten Wort. In der Weimarer Republik wurde das Stück regelmäßig zum Verfassungstag am 11. August gesungen.

Das Lied war auch im Reichsbanner beliebt und in fast allen republikanischen Liederbüchern vertreten - interessanterweise aber fehlte es in der ersten offiziell vom Bundesvorstand des Reichsbanners herausgegebenen Liedersammlung von 1926. Die im Reichsbanner verbreitete Textfassung stammte aus dem "Sozialdemokratischen Liederbuch" von 1891 und war gegenüber dem Gedicht Schenkendorfs um einige Textzeilen und religiöse Anleihen gekürzt. Der Gaustabführer von Berlin-Brandenburg Willy Kuhn machte es um 1928 zur Grundlage eines Neuarrangements mit dem Untertitel „Republikanischer Zapfenstreich“. Gemeinsam mit einem Chor nahm seine „Reichsbanner-Gau-Kapelle“ die erste und vierte Strophe auf Schallplatte auf. Spätestens in diesem Jahr erhob der Bundesvorstand des Reichsbanners „Freiheit, die ich meine“ – allerdings in einer Fassung von K. Peter – mit drei weiteren Stücken zum „Pflichtmarsch“ für die Musiker aller Reichsbannergaue.

Wie auch andere beliebte Lieder gehörte „Freiheit, die ich meine“ in den 1930er-Jahren zu den Stücken, die die Nationalsozialisten für sich beanspruchten und – durch Textkürzungen zugespitzt – in ihren Dienst stellten.

 

Neuarrangement (2024) von Guido Rennert